Keine gerichtliche Verpflichtung zur Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens bei behinderungsbedingter Erwerbsunfähigkeit
des Kindes
Leitsatz
Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Weigert sich der Kindergeldberechtigte, das Kind dem arbeitsamtsärztlichen Dienst vorzustellen, um die Frage der behinderungsbedingten
Erwerbsunfähigkeit dort klären zu lassen, handelt er rechtsmissbräuchlich und verringert dadurch die dem Gericht auferlegte
Sachaufklärungspflicht (Beweislastreduzierung).
Das Gericht ist bei einer derartigen Situation nicht gehalten, ein ärztliches Sachverständigengutachten zur Frage der behinderungsbedingten
Erwerbsunfähigkeit des Kindes einzuholen.
Fundstelle(n): OAAAB-13464
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2001 - 11 K 62/98 Ki