Keine Einbeziehung eines Dritten in ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren, nur weil alle Beteiligten
einverstanden sind.
Leitsatz
Erschöpft sich die Beteiligung des Steuerpflichtigen am wirtschaftlichen Erfolg einer KG in seiner Stellung als Nießbraucher
am Ertrag eines der Kommanditisten, begründet die "Beteiligung" keine mitunternehmerische Stellung, mit der Folge, dass die
Nießbrauchseinkünfte nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG festzustellen sind.
Dieses gilt auch dann, wenn alle am Feststellungsverfahren Beteiligten mit einer Einbeziehung einverstanden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 643 Nr. 11 EFG 2003 S. 587 Nr. 9 IAAAB-13427
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