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FG Köln Urteil v. - 11 K 916/01 EFG 2003 S. 1453 Nr. 20

Gesetze: AO 1977 § 4, AO 1977 § 37 Abs 2

Verfahren:

Treu und Glauben bei der Rückforderung von Erstattungsansprüchen

Leitsatz

1) Ein Erstattungsanspruch i.S. von § 37 Abs. 2 AO entsteht, wenn Kirchensteuer erstattet wird, obwohl der Kirchensteuerkappungsbescheid nicht wirksam bekannt gegeben ist.

2) Allein die Tatsache, dass Kirchensteuer von der (Kirchen-)Behörde erstattet worden ist, begründet kein aus den Grundsätzen von Treu und Glauben schützenswertes Vertrauen dahingehend, dass der Erstattungsbetrag nicht zurückgefordert wird, wenn er zu Unrecht ausgezahlt worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1453 Nr. 20
QAAAB-13407

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FG Köln, Urteil v. 19.03.2003 - 11 K 916/01

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