Berücksichtigung des Weiterleitungseinwands im Festsetzungsverfahren
Leitsatz
1) Die Festsetzung von Kindergeld kann auch vom Auszahlungsberechtigten beantragt werden.
2) Der Weiterleitungseinwand des nichtberechtigten Kindergeldempfängers kann bereits im Festsetzungsverfahren berücksichtigt
werden und unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben jedenfalls dann zur Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheides
führen, wenn die Kindergeldkasse die ihr obliegende Amtsermittlungspflicht offensichtlich grob verletzt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.