Umfang der gewerblichen Einkünfte eines Spitzensportlers
Leitsatz
Kapitaleinnahmen aus einem Fond, in den von den Sportverbänden zugunsten von Spitzensportlern Werbeeinnahmen angelegt und
treuhänderisch verwaltet werden, sind neben den Werbeeinnahmen der Spitzensportler als Einnahmen im Rahmen eines einheitlichen
Gewerbebetriebs zu erfassen.
Die durch die sportlichen Aktivitäten verursachten Arztkosten sowie Fahrt- und Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Arztbesuchen
und Trainingsveranstaltungen eines Spitzensportlers sind als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften zu berücksichtigen.
Auch die im Jahr nach Aufgabe der aktiven sportlichen Laufbahn aus medizinischen Gründen notwendigen Kosten des Abtrainierens
unter ärztlicher Kontrolle sind als Betriebsausgaben zu erfassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-13368
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.10.2000 - 5 K 187/98
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