Lohnsteuerliche Bewertung bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien
Leitsatz
Bei der Abgabe von Belegschaftsaktien ist der Tag der Beschlussfassung für die lohnsteuerliche Bewertung der Anteile für neun
Monate bindend (§ 19a Abs. 8 EStG).
Der Arbeitgeber kann nicht durch erneute Beschlussfassung die Bindungsfrist des § 19a Abs. 8 S. 2 EStG neu in Gang setzen,
um die Ausgabe von Belegschaftsaktien unter Ausnutzung niedrigerer Börsenkurse möglichst steuergünstig zu gestalten.
§ 19a Abs. 8 EStG ist nicht erweiternd auf junge Aktien bereits börsennotierter Gesellschaften anzuwenden, auch wenn die jungen
Aktien und die börsennotierten Altaktien - bis auf die Dividentenberechtigung - wirtschaftlich identisch sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): WAAAB-13324
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Hessisches Finanzgericht v. 29.09.2000 - 10 K 6469/98