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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 1689/96 GE

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Einheitliches Vertragswerk bei der Grunderwerbsteuer, wenn ein Rohbausatzes einschließlich Planung und Organisation geliefert wird

Leitsatz

Gegenstand des Erwerbsvorgangs kann auch dann das vertragsgemäß bebaute Grundstück sein, wenn bei Lieferung eines Rohbausatzes einschließlich Planung und Organisation ungeachtet erheblicher Eigenleistungen der Käufer nach Art und Umfang wesentliche Arbeiten der Veräußererseite zur Errichtung des Gebäudes zu erbringen sind und auch im übrigen bzgl. der den Grundstückskauf und die Bebauung des Grundstücks betreffenden Vereinbarungen die Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerks vorliegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 767 Nr. 14
LAAAB-13290

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2001 - 3 K 1689/96 GE

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