Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der Türkei
Leitsatz
Die auf Kindergeld gerichtete Klage eines abgelehnten türkischen Asylbewerbers, der im Inland sozialversicherungspflichtig
tätig gewesen ist, bietet ungeachtet der ihm lediglich erteilten Aufenthaltsbefugnis hinreichende Erfolgsaussicht für die
Gewährung von Prozesskostenhilfe, da in der gesetzlichen Anknüpfung an den Besitz eines qualifizierten Aufenthaltstitels eine
willkürliche Ungleichbehandlung liegen und ihm auch unabhängig von der Qualität seines Aufenthaltsrechts aufgrund des Assoziationsabkommens
EWG/Türkei als Wanderarbeitnehmer ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen könnte.
Fundstelle(n): QAAAB-13284
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.02.2001 - 18 K 6552/00 Kg (PKH)
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