Anwachsungsgewinn bei Ausscheiden eines Gesellschafters als laufender Gewinn
Leitsatz
Anwachsungsgewinne, die durch den unentgeltlichen Hinzuerwerb des Mitunternehmeranteils eines aus betrieblichen Gründen ausscheidenden
Gesellschafters bei den verbleibenden Gesellschaftern entstehen, gehören ungeachtet ihrer einkommensteuerlichen Behandlung
als laufender Gewinn nicht zum gewerbesteuerpflichtigen Ertrag, da sie als Gegenstück zu dem Veräußerungsverlust des ausscheidenden
Gesellschafters auf einem nicht den tätigen Gewerbebetrieb betreffenden Geschäftsvorfall beruhen.
Fundstelle(n): CAAAB-13280
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.11.2000 - 18 K 3616/95 G
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