Lohnsteuerhaftung der GmbH bei Entsendung des
GmbH-Geschäftsführers durch Gesellschafter
Leitsatz
Eine GmbH, deren
Geschäftsführer aufgrund eines Anstellungsvertrages mit einem ihrer
Gesellschafter entsandt worden ist und im Verhältnis zu der Gesellschaft
allein aufgrund seiner organschaftlichen Stellung tätig wird, kann nicht
als Arbeitgeberin für die von den Bezügen des
Geschäftsführers einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer in
Haftung genommen werden.
Die Haftungsinanspruchnahme als
Entleiher beruht auf einem anderen Lebenssachverhalt und kann daher nicht
nachträglich in das anhängige Klageverfahren eingeführt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAB-13276
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.03.2001 - 17 K 2973/97 H (L)
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