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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - IV 1485/98

Gesetze: EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 3, GewStG 1991 § 2 Abs. 2 S. 2, BGB § 1896

Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus

Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag 1995

Leitsatz

1. Die Tätigkeit des Berufsbetreuers i.S.d. §§ 1896ff. BGB erfüllt die Kriterien der Ähnlichkeit mit den in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG exemplarisch genannten Berufsgruppen, da der Berufsbetreuer fremdnützig, in einem fremden Geschäftskreis und weitestgehend selbstständig tätig wird.

2. Für die Ähnlichkeitsprüfung kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit des Berufsbetreuers über die genannten Kriterien hinaus auch den weiteren Tätigkeitsinhalten eines Vermögensverwalters entspricht.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 965 Nr. 18
SAAAB-13201

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 27.09.2000 - IV 1485/98

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