Keine Anwendung der großen Übergangsregelung für
die Nutzungswertbesteuerung von Wohnungen im Beitrittsgebiet
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung 1991
Leitsatz
1. Eine analoge Anwendung der
großen Übergangsregelung zur Nutzungswertbesteuerung gem. § 52
Abs. 21 i.V.m.
§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG
1990 auf Wohnungen im Betrittsgebiet setzt voraus, dass
die Regelungen zur Nutzungswertbesteuerung nach DDR-Recht dem Recht der
damaligen Bundesrepublik im Wesentlichen entsprochen haben (vgl.
Rückverweisung im ersten Revisionsverfahren durch
,
BStBl 1998 II S. 142).
2. Eine Vergleichbarkeit der
Regelungen zur Nutzungswertbesteuerung in beiden Rechtsystemen scheitert hier
jedoch bereits daran, dass das Steuerrecht der DDR eine dem
§ 10d EStG 1986 entsprechende
uneingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit mit den Optionen des
Verlustrücktrags bzw. Verlustvortrags nicht kannte.
Die Frage, ob die Vergleichbarkeit bereits dadurch ausgeschlossen wird, dass
das DDR-Recht bei der Nutzungswertbesteuerung den wichtigen Anwendungsfall
ausgrenzte, dass der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus
nichtselbstständiger Tätigkeit bezog und im eigenen Einfamilienhaus
wohnte, konnte deshalb unentschieden bleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-13199
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Online-Dokument
Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 07.11.2000 - IV 1009/99
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