Anfechtung der schriftlichen und mündlichen
Steuerberaterprüfung
Beeinträchtigung der Vorbereitung
des Vortrags für die mündliche Steuerberaterprüfung durch
Lärm
Über 90 Minuten dauernde mündliche
Prüfung eines Bewerbers
Gerichtliche
Überprüfbarkeit des Bewertungsspielraums einer
Prüfungsbehörde
Steuerberaterprüfung 1996
Leitsatz
1. Nach dem auch im
Prüfungsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben handelt
ein Prüfling widersprüchlich, wenn er sich der Mitwirkung an einer
ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens
dadurch entzieht, dass er Einwendungen gegen den Ablauf zur Vorbereitung des
Vortrags für die mündliche Steuerberaterprüfung – hier:
Beeinträchtigungen durch Lärm – nicht unverzüglich,
spätestens bis zum Ende der mündlichen Prüfung gegenüber
dem Aufsichtsführenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
rügt.
2. Offenbleiben konnte, ob das
Überschreiten der auf einen einzelnen Bewerber entfallenden
mündlichen Prüfungszeit von 90 Minuten einen solch schwerwiegenden
Verstoß gegen das Prüfungsverfahren darstellt, dass dadurch die
Prüfung fehlerhaft wird, denn mit der vermehrten Befragung eines
Prüflings erhöhen sich dessen Chancen auf die Darstellung seines
Fachwissens.
3. Ausführungen zur
gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung
hinsichtlich des Überschreitens der Grenzen des prüfungsspezifischen
Bewertungspielraums der Prüfungsbehörde.
Fundstelle(n): DAAAB-13177
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Online-Dokument
Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 20.02.2002 - III 1084/97
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