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THÜRINGER FG Urteil v. - I 32/97

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs 2BGB § 362 Abs 2AO 1977 § 80 Abs 1BGB § 818 Abs 3 InvZulG § 7 Abs 1 Satz 1 InvZulG § 1 Abs 1

Rückforderung einer an den Steuerberater gezahlten Investitionszulage

Leitsatz

1. Hat der Gläubiger der Investitionszulage keine wirksame Kontenbestimmung zugunsten seines Steuerberaters getroffen, ist die Zahlung der Investitionszulage auf das Konto des Steuerberaters ohne rechtlichen Grund i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO erfolgt.

2. In einem Rechtsstreit, der nur um die Frage geht, ob für die Zahlung an den Steuerberater ein rechtlicher Grund bestanden hat, braucht das FG keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob, auf welche Weise und in welchem Umfang der Steuerberater die Investitonszulage an den Gläubiger weitergeleitet hat. Eine Entreicherung auf der Grundlage des Rechtsgedankens des § 818 Abs. 3 BGB wird bei Rückforderungen i.S. des § 37 AO nicht berücksichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-13119

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THÜRINGER FG, Urteil v. 23.11.1999 - I 32/97

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