Rückforderung einer an den Steuerberater gezahlten Investitionszulage
Leitsatz
1. Hat der Gläubiger der Investitionszulage keine wirksame Kontenbestimmung zugunsten seines Steuerberaters getroffen, ist
die Zahlung der Investitionszulage auf das Konto des Steuerberaters ohne rechtlichen Grund i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO
erfolgt.
2. In einem Rechtsstreit, der nur um die Frage geht, ob für die Zahlung an den Steuerberater ein rechtlicher Grund bestanden
hat, braucht das FG keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob, auf welche Weise und in welchem Umfang der Steuerberater die
Investitonszulage an den Gläubiger weitergeleitet hat. Eine Entreicherung auf der Grundlage des Rechtsgedankens des § 818
Abs. 3 BGB wird bei Rückforderungen i.S. des § 37 AO nicht berücksichtigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.