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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 99/03 EFG 2003 S. 1287 Nr. 18

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 1§ 6 Abs. 3 BerlinFG§ 15 Abs. 1 BerlinFG§ 15 Abs. 2 BerlinFG§ 15 Abs. 3 BerlinFG§ 15 Abs. 4 AO § 164 Abs. 2

Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 15 Abs. 1 - 4 BerlinFG für vermietete Wohnung steht Eigenheimzulage gleich

Leitsatz

Eine restriktive Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 EigZulG, wonach nur die Förderung eines selbstgenutzten Objekts nach § 15 Abs. 1-4 BerlinFG den sog. Objektverbrauch begründet, ist verfassungsrechtlich nicht geboten; auch die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gemäß § 15 Abs. 1-4 BerlinFG für eine vermietete Wohnung steht der Eigenheimzulage gleich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1287 Nr. 18
YAAAB-13105

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 05.06.2003 - 5 V 99/03

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