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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - IV 1207/98 EFG 2003 S. 925 Nr. 13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Ausbildung zum Krankengymnasten als Fortbildungskosten eines Medizinstudenten; Voraussetzungen für die Abziehbarkeit einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Bei einem Medizinstudenten, der während des Studiums auch Nachtwachen in einem Krankenhaus übernimmt, sind die Kosten für die Ausbildung zum Krankengymnasten nicht als Fortbildungskosten anzusehen

  2. Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 925 Nr. 13
DAAAB-13096

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 20.02.2001 - IV 1207/98

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