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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 290/00 EFG 2003 S. 67 Nr. 2

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 2, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 19 Abs. 3, EigZulG § 19 Abs. 4

Rechtzeitige Stellung des Bauantrags für Eigenheimzulage maßgeblich

Leitsatz

Bauvoranfrage oder tatsächlicher Baubeginn einer baurechtlich nicht genehmigungsfreien sog. Erweiterung im Sinne des § 2 Abs. 2 EigZulG im Jahr 1996 führen nicht zu einer Förderung nach dem EigZulG in der bis geltenden Fassung, wenn der Bauantrag erst nach dem gestellt wird

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 67 Nr. 2
VAAAB-13077

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 12.09.2002 - 5 K 290/00

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