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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 130/02 EFG 2002 S. 1441 Nr. 22

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3

Häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt desen gesamter beruflichen Betätigung

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht das häusliche Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers, der von seinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen hat, den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung bildet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1441 Nr. 22
WAAAB-13068

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Online-Dokument

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 26.08.2002 - 3 V 130/02

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