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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - I 66/2000 EFG 2002 S. 1271 Nr. 20

Gesetze: AO § 233a, AO § 227, AO § 150 Abs. 1 Satz 1, AO § 88

Erlaß von Zinsen gem. § 233a AO wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz

Zinsen nach § 233a AO sind nicht deswegen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil die Steuer in Folge der Anwendung eines von den Beteiligten zunächst nicht erkannten falschen Vordrucks, der eine fehlerhafte Berechnungsformel enthielt, zunächst zu niedrig festgesetzt wurde.

Zur Definition ”Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck”

AO §§ 233a, 227, 150 Abs. 1 Satz 1, 88

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1271 Nr. 20
UAAAB-13060

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 19.06.2002 - I 66/2000

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