Eine Personenvereinigung kann auch dann steuerbare Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches ausführen, wenn sie nur
gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Dem Leistungsaustausch steht nicht entgegen, dass die Personenvereinigung für alle
Mitglieder gleichartige Leistungen ausführt bzw. mit ein und derselben Leistung auch gleichzeitig für alle Mitglieder tätig
wird.
Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine steuerbefreite Tätigkeit ausüben, erbringen,
sind von der Steuer befreit, soweit diese für unmittelbare Zwecke der Mitglieder erbracht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-13012
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 21.02.2001 - II 1384/98
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