Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG: Saldierung
von Verlusten auch mit positiven außerordentlichen Einkünften
innerhalb einer Einkunftsart
Aussetzung der Vollziehung
(Einkommensteuer 1999)
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die
nach § 2 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ab dem
Veranlagungszeitraum 1999 erforderliche Saldierung von Verlusten innerhalb
einer Einkunftsart mit den außerordentlichen Einkünften dieser
Einkunftsart auch bei der Ermittlung der nach § 34 EStG
ermäßigt zu besteuernden Einkünfte zwingend zu
berücksichtigen ist.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1017 Nr. 16 MAAAB-12954
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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.04.2002 - 4 V 18/01
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