Umwandlung einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks in eine eingetragene Genossenschaft führt lediglich zu einem Formwechsel
Leitsatz
Die Umwandlung einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) in eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist nicht
übertragend, sondern lediglich formwechselnd mit der Folge, dass dadurch ein Wechsel der eigentumsmäßigen Zuordnung
eines ursprünglich der PGH zuzurechnenden Grundstücks nicht erfolgt (Abweichnung vom Beschluss des Senats vom
2 V 32/00 und vom , BFH/NV 2000, 1136).
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 422 Nr. 7 WAAAB-12916
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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.07.2001 - 2 K 422/99
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