Einheitliches Vertragswerk trotz Kündigung des Bauvertrags
und freier Wahl eines neuen Bauunternehmens
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Das FA darf die Baukosten auch dann
nach den Grundsätzen des einheitlichen Vertragswerks in die
grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage miteinbeziehen, wenn der Käufer
den Grundstückskauf- und den Bauvertrag mit unterschiedlichen, aber
offensichtlich miteinander verbundenen Firmen (Vertretung durch denselben
Vermittler) abgeschlossen hat, anschließend der Bauvertrag ohne
zivilrechtliche Grundlage wegen nicht pünktlichen Baubeginns mit
sofortiger Wirkung gekündigt worden ist, bereits drei Tage später
ungeachtet möglicher Schadensersatzansprüche ein
„neuer” Bauvertrag mit einer anderen Baufirma abgeschlossen
worden ist und das gesamte Vorgehen nur den Schluss zulässt, dass die
letztendlich den Bau ausführende Firma von vornherein als Alternative im
Rahmen des von der Veräußererseite vorbereiteten Geschehensablaufs
vorgesehen war.
Fundstelle(n): CAAAB-12914
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.10.2001 - 2 K 372/97
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