Nachprüfung der
Ermessensausübung des FA bei der Ablehnung eines Realakts
Auskunft
Leitsatz
1. Eine Konkurrentenklage des eine
identische Leistung am Markt anbietenden Mitbewerbers einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts wegen der einen konkreten Wettbewerbsnachteil
auslösenden Umsatzsteuerfreiheit der aus diesen Leistungen resultierenden
Umsätze der Körperschaft ist zulässig, da
§ 2 Abs. 3 UStG
eine drittschützende Norm ist.
2. Bestehen eines Auskunftsanspruchs
im Vorfeld eines Konkurrentenverfahrens: Das FA kann dem Auskunftsersuchen des
Konkurrenten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hinsichtlich
der umsatzsteuerlichen Verhältnisse der Körperschaft entsprechen,
wenn die Offenbarung der Verhältnisse nach
§ 30 Abs. 4
Nr. 1 AO 1977 der beabsichtigten Einlegung eines
statthaften Konkurrenteneinspruchs bzw. ggf. einer Konkurrentenklage dient
3. Die Vorschrift des
§ 102 FGO gilt
auch für die Ablehnung eines im Ermessen des FA stehenden Realakts, wie
dem Auskunftsersuchen eines Dritten.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 910 Nr. 13 CAAAB-12872
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.02.2003 - 1 K 30456/99
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