Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen
Vermögensverfalls
Widerrufs der Bestellung des Klägers
zum Steuerberater
Leitsatz
1. Wiederbestellung eines in
Vermögensverfall geratenen Steuerberaters nach seinem Wechsel in ein
Angestelltenverhältnis: Übernimmt ein nunmehr nichtselbständig
tätiger Steuerberater, dessen Bestellung wegen Eröffnung des
Insolvenzverfahrens widerrufen wurde, die Leitung einer Zweigniederlassung
seines Arbeitgebers, dürften die Kontaktmöglichkeiten zu den
Auftraggebern seines Arbeitgebers nicht soweit eingeschränkt sein, dass
eine Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ausscheidet.
2. Geordnete wirtschaftliche
Verhältnisse i. S. des § 48 Abs. 2 i.V.m.
§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
StBerG liegen vor, wenn der Steuerberater über
regelmäßige Einkünfte verfügt und seine Ausgaben die
Einkünfte nicht übersteigen; Schulden sind für sich allein
gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach
Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse
des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden
können. Mit einer solchen Schuldentilgung nicht zu vergleichen, ist die im
laufenden Insolvenzverfahren bestehende Möglichkeit, dass die
Gläubiger bei einer Restschuldbefreiung auf ihre Forderungen verzichten
müssen.
Fundstelle(n): BAAAB-12868
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.03.2002 - 1 K 231/01
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