Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung
für Sonderabschreibung nach §§
3,
4
Fördergebietsgesetz
Einkommensteuer
1996
Leitsatz
Es ist nicht Voraussetzung einer
Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach dem
Fördergebietsgesetz, dass zum
Zeitpunkt der Vornahme der geltend gemachten Aufwendungen der Steuerpflichtige
zivilrechtliches oder jedenfalls wirtschaftliches Eigentum i.S. von
§ 39 Abs. 2
Nr. 1 Satz 1 AO an dem der Abschreibung unterliegenden
Wirtschaftsgut innehat (hier: Modernisierungsmaßnahmen nach
§ 3 Satz 1
FördG an einem Gebäude).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-12844
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 28.01.2002 - 3 K 1348/99
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