Vorbereitung der Veräußerung ehemals volkseigener
Betriebe durch die Treuhandanstalt als gewerbliche Tätigkeit
Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993
Leitsatz
Die Tätigkeit eines gelernten
Bankkaufmanns, der im Auftrag eines Steuerberaters, welchem die Treuhandanstalt
die Privatisierung und Liquidation ehemals volkseigener Betriebe
übertragen hatte, die Veräußerung der Betriebe durch die
Treuhandanstalt vorbereitet, ist weder als eine freiberufliche Tätigkeit
i.S. des
§ 18 Abs. 1 Nr. 1
EStG noch als eine sonstige selbständige Arbeit i.S.
des
§ 18 Abs. 1 Nr. 3
EStG anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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