Umsatzsteuersonderprüfung bei
Vorsteuerüberschüssen: zur Zulässigkeit der nachträglichen
Erweiterung des Prüfumfanges
Antrag auf Aussetzung der
Vollziehung (Prüfungsanordnung Umsatzsteuer- Vorauszahlung I-III
2001)
Leitsatz
Macht ein Steuerpflichtiger im Rahmen
seiner USt-Voranmeldung über einen längeren Zeitraum
Vorsteuerüberschüsse geltend, ordnet das Finanzamt deshalb für
die betroffenen Quartale eine Umsatzsteuersonderprüfung bezüglich der
Vorsteuer an und räumt der steuerliche Berater daraufhin – unter
Ankündigung der zeitnahen Abgabe der berichtigenden
USt-Jahreserklärung – selbst Zweifel an der
Ordnungsmäßigkeit der USt-Voranmeldungen ein, so ist eine unter
Beachtung der ermessenleitenden Verwaltungsvorschrift der
BpO ergehende nachträgliche
Erweiterung des Prüfungsumfanges auf die Umsätze innerhalb der
gerichtlichen Beurteilungsgrenzen des
§ 102 FGO als
ermessensfehlerfrei und damit rechtmäßig anzusehen.
Ein auf „ernstliche
Zweifel„ an der Rechtsmäßigkeit der Erweiterungsanordnung
gestützter AdV-Antrag ist insoweit unbegründet.
Fundstelle(n): BAAAB-12748
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Sächsisches FG, Beschluss v. 23.04.2002 - 3 V 67/02
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