Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und privater
Grundstücksverwaltung bei „privaten
Immobiliengeschäften„ eines Grundstücksmaklers
Einkommensteuer 1994, ges. Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
zur Einkommensteuer zum und ges. Feststellung des
vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
Leitsatz
Ein Grundstücksmakler, der zur
Abwicklung von in engem zeitlichen Zusammenhang stehenden An- und
Verkaufsgeschäften in den Kaufverträgen seinen Geschäftssitz
angibt, die finanzielle Abwicklung, Finanzierung und Beplanung über das
Geschäftskonto laufen lässt und die Grundstücke zudem zur
Absicherheit betrieblicher Kontokorrentlinien einsetzt, handelt unabhängig
von der Anzahl der veräußerten Objekte auch dann mit bedingter
gewerblicher Veräußerungsabsicht, wenn vorgetragen wird, die
Grundstücksankäufe hätten zum Erwerbszeitpunkt der individuellen
Vermögensvorsorge und damit privaten Zwecken gedient.
Dies gilt auch dann, wenn die im
Zusammenhang mit dem Grundstück stehenden Zahlungen in der betrieblichen
Buchhaltung als Privatentnahmen behandelt werden.
Fundstelle(n): RAAAB-12747
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 11.04.2002 - 2 K 2450/99
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