Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Peugeot
20S
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
Ein sog. Kombinationsfahrzeug der
Marke Peugeot 20S mit sog. Postfenstern im Fond, Holztrennwand zwischen
Fahrerkabine und Ladefläche, kastenartigem, kaum die Höhe des
Fahrgastraums übersteigendem Aufbau, mit einer Ladefläche von
höchstens der Größe des Fahrgastraums, mit einer
Zulademöglichkeit von 270 kg einschließlich des Fahrers und des
Beifahrers, das wegen fehlender Rückbank und Gurthalterungen zum Transport
von nicht mehr als zwei Personen geeignet ist, ist nach der vorzunehmenden
Gesamtschau aller Merkmale kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen.
Fundstelle(n): KAAAB-12677
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Sächsisches FG, Urteil v. 15.07.2003 - 7 K 2192/00