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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 152/99 EFG 2001 S. 1165 Nr. 17

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Überlassung von Geschäftschancen als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Soweit eine GmbH ein Geschäft (hier: die Errichtung eines Bauparks) weitgehend projektiert hat, bleibt es ihr unbenommen, die weitere Ausführung des Geschäfts einer Schwestergesellschaft zu überlassen. Geschieht die Überlassung der Geschäftschance ohne entsprechendes Entgelt, kann hierin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung an die an beiden Gesellschaften beteiligten Personen liegen. Die Bemessung der verdeckten Gewinnausschüttung ist vom Fortschritt der Planung und Durchführung sowie von dem Risiko des Geschäfts abhängig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1165 Nr. 17
NAAAB-12663

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 31.05.2001 - 1 K 152/99

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