Rückwirkende Verlängerung der
Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn
Jahre
Leitsatz
Bei der im Aussetzungsverfahren nach
§ 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche
Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, als in
den Anwendungsbereich dieser Regelung auch Anschaffungsvorgänge über
Grundstücke einzubeziehen sind, für die die zweijährige
Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der bis
geltenden Fassung abgelaufen war (Anschluss an , BStBl. II 2001, 405; [E], EFG 2001, 695; , EFG 2001, 294).
Fundstelle(n): AAAAB-12650
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 18.03.2003 - 2 K 28/03 ; 2 V 28/03
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