Nichtanerkennung eines Angehörigen-Arbeitsvertrags wegen
des Fehlens einer Probezeit sowie einer Tätigkeits- und
Arbeitsplatzbeschreibung
Unterrichtsstätte als
Betriebsstätte eines selbständigen Dozenten
pauschaler
Betriebsausgabenabzug
Aussetzung der Vollziehung bezüglich
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass ein auf unbestimmte Dauer, also unbefristet abgeschlossener
Arbeitsvertrag zwischen Eltern und Kindern dem Fremdvergleich nicht
standhält, wenn er keine Tätigkeits- oder Arbeitsplatzbeschreibung
enthält, auch keine Probezeit vereinbart worden ist und zudem die
tatsächliche Durchführung des Vertrags trotz gerichtlicher
Aufforderung nicht nachgewiesen wird.
2. Bei einem selbständigen
Dozenten ist nicht das häusliche Arbeitszimmer, sondern der Ort, an dem
der Unterricht erteilt wird, Betriebsstätte i.S. von
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6
EStG, mit der Folge, dass die mit dem eigenen PKW
durchgeführten Fahrten von der Wohnung zur Unterrichtsstätte nur mit
den Pauschbeträgen nach § 9 Abs.1 Satz 3 Nr. 4
EStG als Betriebsausgaben geltend gemacht
werden können.
3. Ein pauschaler
Betriebsausgabenabzug kommt nur dort in Betracht, wo der Gesetzegber dies aus
Gründen der Vereinfachung anordnet oder jedenfalls die Finanzverwaltung
dies aus Gründen des vereinfachten Gesetzesvollzugs zulässt (hier:
Ablehnung einer Pauschale von 360 DM für „Telefonate,
Parkgebühren, Büromaterial„ usw.).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DAAAB-12649
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 07.01.2003 - 2 V 289/02