Rückforderung eines Erstattungsanpruchs vom Abtretenden bei einer am verwirklichten Abtretung; Verfassungskonforme
Auslegung der Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 3 AO 1977
Leitsatz
Rückforderung eines Erstattungsanpruchs vom Zendeten: Die Regelung des Art. 97 § 1 Abs. 5 EGAO über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit
der durch Art. 26 des JStG 1996 geänderten Vorschriften ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die materielles Recht
betreffende Regelung in § 37 Abs. 2 Satz 3 AO 1977 von ihr nicht erfasst wird, und daher erstmals auf Fälle anzuwenden ist,
in denen der zurückzufordernde Erstattungsanspruch nach dem Inkrafttreten des JStG 1996 am abgetreten worden ist
(Anschluss an Boeker in H/H/S § 37 Rz.3; hier: Verwirklichung der Abtretung am ).
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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.08.2000 - 2 K 80/98
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