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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 157/00

Gesetze: EStG 1990 § 33 Abs. 2 S. 1, EStG 1990 § 33 Abs. 1, EStDV 1990 § 65 Abs. 3

Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten

Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Einkommensteuer 1995 und 1996

Leitsatz

1. Beantragt der Steuerpflichtige den Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, so hat er die Pflegebedürftigkeit durch einen objektivierten Nachweis, beispielsweise ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Zeugnis zu belegen.

2. Ein objektivierter Nachweis der Pflegebedürftigkeit liegt nicht vor, wenn die bestätigende Person angesichts langjähriger Pflege und Behandlung ein gewisses Näheverhältnis zum Steuerpflichtigen entwickelt hat, das keine Betrachtung der Situation des zu pflegenden mit den Augen eines fremden Dritten mehr erlaubt.

3. Eine entsprechende Anwendung von § 65 EStDV ist nicht sachgerecht, soweit damit dem Steuerpfichtigen anderweitige Nachweise der Pflegebedürftigkeit abgeschnitten sind.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 165 Nr. 5
BAAAB-12628

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 26.11.2002 - 2 K 157/00

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