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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 118/01 EFG 2003 S. 565

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Berechnung einer Gewinntantieme

Körperschaftsteuer 1992

Leitsätze

Die Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt im Regelfall zur Annahme einer verdeckte Gewinnausschüttung.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2003 S. 1299 Nr. 24
DStRE 2003 S. 987 Nr. 16
EFG 2003 S. 565
EFG 2003 S. 565 Nr. 8
INF 2003 S. 212 Nr. 6
BAAAB-12466

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 05.02.2003 - 1 K 118/01

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