Nachweis verdeckter
Gewinnausschüttungen bei Betriebsprüfung
Aussetzung
der Vollziehung bzgl. der Einkommensteuerbescheide 1994 bis 1996
Leitsatz
Eine offen bleibende Unklarheit
über die tatsächlichen Voraussetzungen einer verdeckten
Gewinnausschüttung geht zu Lasten des Finanzamts. Soweit ein
Betriebprüfungsbericht lediglich ausführt, „wegen Unklarheiten
im Zahlungsverkehr und bei Buchung der Fremdarbeiten” sei eine
Kürzung der Betriebsausgaben und der Ansatz verdeckter
Gewinnausschüttungen gerechtfertigt, und auch im weiteren Verfahren das
Finanzamt diese Annahme nicht weiter erläutert, bedingt diese Unterlassung
eine Aussetzung der Vollziehung der entsprechenden Bescheide.
Fundstelle(n): CAAAB-12457
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 27.09.2001 - 1 V 206/01
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