Billigkeitserlassgrund für den in Haftung genommenen
Geschäftsführer
Mangelnde Erlassbedürftigkeit und
-würdigkeit eines haftenden GmbH-Geschäftsführers
Leitsatz
1. Eventuelle Fehler des
Konkursverwalters rechtfertigen keinen sachlichen Billigkeitserlass einer gegen
den Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen GmbH
bestandskräftig festgesetzten Haftungsforderung, sondern müssen von
der GmbH gegebenenfalls zivilrechtlich gegen den Konkursverwalter geltend
gemacht werden.
2. Ein Haftungsschuldner ist trotz
geringer Bezüge nicht erlassbedürftig, solange er vorhandenen
Grundbesitz auch zwecks Tilgung der Haftungsschuld belasten kann.
3. Der wegen Umsatzsteuerschulden
einer in Konkurs geratenen GmbH in Haftung genommene Geschäftsführer
ist nicht erlasswürdig, wenn er die ordnungsgemäße
(Vor-)Anmeldung der Umsatzsteuer zu einem Zeitpunkt unterlassen hat, zu dem
für das Finanzamt noch erfolgversprechende Vollstreckungsmaßnahmen, die eine Inhaftungnahme
des Geschäftsführers erübrigt hätten, bestanden haben.
Fundstelle(n): PAAAB-12363
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes v. 06.02.2001 - 1 K 106/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.