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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  v. - 4 K 1046/03

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

Kein bereicherungsmindernder Abzug von eigenen Arbeitsleistungen an dem von Todes wegen erworbenen Grundstück

Leitsatz

Eigene Arbeitsleistungen des Erben bei der Errichtung eines Gebäudes auf dem von Todes wegen erworbenen Grundstück können nicht nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1406 Nr. 23
QAAAB-12354

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz v. 31.07.2003 - 4 K 1046/03

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