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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2209/00

Gesetze: BewG § 146, BewG § 148 Abs. 1 Satz 2

Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks, für das ein Erbbaurecht bestellt ist; Verfassungsmäßigkeit der §§ 146, 148 Abs. 1 Satz 2 BewG

Leitsatz

§§ 146, 148 Abs. 1 Satz 2 BewG verstoßen auch dann, wenn es um die Ermittlung des Grundbesitzwertes hochpreisiger Grundstücke geht, bei denen ein im Verhältnis zum aktuellen Wert niedriger Erbbauzins vereinbart worden war, und wenn das Ende der Laufzeit des Erbbaurechts naht, weder gegen das Übermaßverbot, Art. 20 Abs. 3 GG, noch gegen die Eigentumsgarantie, Art. 14 GG, noch gegen das Gleichbehandlungsgebot, Art. 3 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 872 Nr. 14
UAAAB-12331

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.11.2002 - 3 K 2209/00

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