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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1806/02 EFG 2003 S. 605

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

Leitsatz

Für den Verkehrspiloten einer privaten Fluggesellschaft ist neben dem Flugzeug weitere regelmäßige Arbeitsstätte das Flughafenbetriebsgebäude des Stammflughafens; hier erfüllt er mit gewisser Regelmäßigkeit arbeitsvertragliche Pflichten wie das sog. Briefing, dienstliche Besprechungen, Schulungen und Einsätze im Sicherheitstraining.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 605
EFG 2003 S. 605 Nr. 9
MAAAB-12296

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.12.2002 - 5 K 1806/02

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