Angemietete Wohnung im Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige in einem Dreifamilienhaus eine Wohnung zur Selbstnutzung und eine weitere Wohnung zur Nutzung als
Arbeitszimmer angemietet, dann ist die weitere Wohnung als häusliches Arbeitszimmer zu behandeln.
Der Pauschbetrag von 2.400,-- DM ist zimmer- und nicht personenbezogen und kann deshalb nur einmal gewährt werden, auch wenn
beide Ehegatten das in der eigengenutzten Wohnung belegene Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 386 Nr. 7 EFG 2003 S. 516 EFG 2003 S. 516 Nr. 8 NAAAB-12287
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2002 - 3 K 1585/00
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