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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1205/01 EFG 2003 S. 140

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen Vertretung

Leitsatz

Werden bei der Beurkundung einer Grundstücksschenkung sowohl der Schenker als auch der Beschenkte von einem vollmachtslosen Vertreter vertreten, wird die Zuwendung erst im Zeitpunkt der Genehmigung der vollmachtslosen Vertretung bewirkt. Die Genehmigung wirkt nicht steuerbegründend auf den Zeitpunkt der Beurkundung zurück.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 140
EFG 2003 S. 140 Nr. 3
VAAAB-12280

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.08.2002 - 4 K 1205/01

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