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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1277/98 EFG 2002 S. 1635

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 2, UStG § 14 Abs. 3, UStG § 14 Abs. 5 Satz 1, UStG § 3 Abs. 2

Keine Umsatzsteuer aufgrund einer Gutschrift bei fehlender Lieferung

Leitsatz

Ein Vorsteuerabzug ist nicht gegeben, wenn eine Lieferung tatsächlich nicht erfolgt ist. Auch bei einem Reihengeschäft scheitert die Annahme einer Lieferung daran, dass die Gegenstände an den ersten Unternehmer in der Reihe weitergeliefert wurden. Umsatzsteuer wird nicht geschuldet, soweit sie auf Gutschriften beruht und wenn keine Umsatzgeschäfte vorliegen

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1635
EFG 2002 S. 1635 Nr. 24
AAAAB-12274

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.06.2002 - 3 K 1277/98

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