Zu den Voraussetzungen für den Zufluss von Zinsen bei einem Schneeballsystem
Leitsatz
Ist der Schuldner von Zinsen einer Geldanlage in einem Schneeballsystem zwar noch nicht zahlungsunfähig im konkursrechtlichen
sinne, jedoch zu Auszahlungen nur dann zu bewegen, wenn er reheblich unter Druck gesetzt wird (Gewaltanwendung), dann liegt
in der Gutschrift von Zinsen in Verbindung mit der Wiederanlage kein Zufluss durch Novation, wenn der Gläubiger nachweisen
kann, dass er sich nur unfreiwillig auf die Wiederanlage eingelassen hat.
Bei Teilleistungen auf die Anlage zuzüglich der Zinsen ist entsprechend § 367 BGB vorrangig ein Zufluss von Zinsen anzunehmen.
Fundstelle(n): LAAAB-12266
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.05.2002 - 2 K 2065/01
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