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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2012/99

Gesetze: AO § 191, AO § 218, AnfG § 4, AnfG § 8, AnfG § 20, ZPO § 415, FGO § 56

Hoher Beweiswert einer notariell beurkundeten Schenkung; formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Duldungsbescheides

Leitsatz

Wird die Übertragung einer Eigentumswohnung im Wege der Schenkung mit notariellem Vertrag beurkundet, sind an den Nachweis, dass gleichwohl eine entgeltliche Leistung (hier: Darlehensrückzahlung) vorliege, hohe Anforderungen zu stellen. Der Duldungsanspruch kann jedoch erst nach Festsetzung des zugrundeliegenden Steueranspruchs geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
OAAAB-12239

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.06.2002 - 6 K 2012/99

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