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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1410/00

Gesetze: EStG § 6 Abs. 2 Satz 1EStG § 6 Abs. 2 Satz 2EStG § 6 Abs. 2 Satz 3EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6EStG § 9 Abs. 1 Satz Nr. 7 Satz 2 EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung der Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

Bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer ist eine griffweise Schätzung des Umfangs der beruflichen und der privaten Nutzung auch bei einer nicht unerheblichen privaten Nutzung zulässig. Die Aufwendungen können jedoch nur über die zeitanteilige AfA berücksichtigt werden. Dies gilt auch für sog. Peripheriegeräte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-12230

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.05.2002 - 6 K 1410/00

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