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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1194/01 EFG 2002 S. 677

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3

Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des Betriebes

Leitsatz

Werden wesentliche Betriebsgrundlagen eines Betriebes teils verpachtet und teils an den Pächter veräußert, liegt eine Betriebsaufgabe vor.

Die Veräußerung eines Teils der wesentlichen Betriebsgrundlagen steht der Möglichkeit der Betriebsfortführung entgegen, und zwar auch dann, wenn diese Betriebsgrundlagen kurzfristig wiederbeschafft werden können und der Steuerpflichtige die Betriebsaufgabe nicht erklärt.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 813 Nr. 13
EFG 2002 S. 677
KÖSDI 2002 S. 13373 Nr. 8
KAAAB-12194

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.01.2002 - 4 K 1194/01

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