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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2605/00 EFG 2002 S. 275

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1, BGB § 415

Kein Zufluss des Ablösebetrages einer Versorgungszusage bei Zahlung durch den Schuldner an einen Dritten gegen Übernahme der Versorgungszusage

Leitsatz

Wird in einem Vertrag über die Ablösung einer Versorgungszusage dem Berechtigten ein Wahlrecht eingeräumt, Zahlung entweder an sich oder an einen Dritten gegen Übernahme der Versorgungszusage zu verlangen und übt er das Wahlrecht in der Weise aus, dass er Zahlung an den Dritten begehrt, so liegt darin kein Zufluss des Ablösebetrages.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 265 Nr. 5
EFG 2002 S. 275
EFG 2002 S. 275 Nr. 5
LAAAB-12146

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.09.2001 - 2 K 2605/00

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