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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1607/99 EFG 2002 S. 127

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19

Abzugsfähigkeit vorweggenommener Werbungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf

Leitsatz

Aufwendungen einer Industriekauffrau zwecks Ablegung der Fahrlehrerprüfung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 79 Nr. 2
EFG 2002 S. 127
EFG 2002 S. 127 Nr. 3
LAAAB-12120

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.08.2001 - 2 K 1607/99

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